Sollen Leichtsinnige den Bergrettungseinsatz selbst bezahlen? Sollen Leichtsinnige den Bergrettungseinsatz selbst bezahlen?
26 Februar 2026

Sollen Leichtsinnige den Bergrettungseinsatz selbst bezahlen?

Die Tiroler Sicherheitslandesrätin Astrid Mair (ÖVP) möchte, dass Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit Bergekosten zurückfordern. Ein Blick auf die Folgen.

Nach zahlreichen Lawineneinsätzen in Tirol fordert Sicherheitslandesrätin Astrid Mair strengere finanzielle Konsequenzen für Wintersportler, die trotz Lawinenwarnstufe 4 ins Gelände fahren und Rettungseinsätze auslösen. Allein in einer Woche rückten rund 450 Bergretter zu 40 Lawinen aus. Obwohl Behörden und Lawinenwarndienst mit AT-Alerts eindringlich vor Variantenabfahrten gewarnt hatten, wurden am Wochenende 71 Lawinen gemeldet, viele davon durch Freerider ausgelöst. Zwischen 15. und 24. Februar kamen zehn Menschen ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt geborgen.

Auch Lawinen ohne Beteiligte müssen aus Sicherheitsgründen aufwendig abgesucht werden, was die Einsatzkräfte stark belastete. Die Bergrettung sprach von Dauerstress und kritisierte eine „Vollkaskomentalität“ vieler Wintersportler.

Mair fordert daher, dass Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit Kosten zurückfordern. Zudem sollen Einsatzkosten künftig stärker nach Lawinenwarnstufen gestaffelt werden, damit riskantes Verhalten spürbare finanzielle Folgen hat.

Bergrettung verrechnet jeden Einsatz

Die Forderung der ÖVP-Politikerin, die Einsatzkosten nach Lawinenwarnstufen zu staffeln, könnte dazu führen, dass große Einsätze bei LWS 1 nicht mehr kostendeckend abgerechnet werden können. Die Bergrettung verrechnet ihre Einsätze seit Jahren nach Größe bzw. Aufwand an die Betroffenen. Lt. Martin Gurdet, Geschäftsführer des ÖBRD, „auch unabhängig von der Verschuldensfrage und davon, ob die Betroffenen eine Versicherung haben. Im Todesfall geht die Rechnung an die Verlassenschaft.“ Die Größe und damit die Kosten eines Bergrettungseinsatzes hängen nicht von der Gefahrenstufe ab, sondern eher von der Lawinengröße, dem Gelände, der Ausrüstung der Verschütteten, der Witterung (Sicht) u. v. m.

AT-Alert und Bestrafung

Am 21. und 22. Jänner warnte die Behörde jedes in Tirol befindliche Handy (ca. 1.000 Mio. inkl. Gäste) vor der großen Lawinengefahr. Offenbar konnten dadurch die geschätzt max. 2.000 vornehmlich aus dem Ausland stammenden Freerider als Betroffene nicht erreicht werden. Skitourengeher waren sich der Gefahr bewusst und gingen nicht oder nur mit der erforderlichen Vorsicht ins Gelände. Der Chef der OÖ-Bergführer hält „einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Risiko am Berg, fundierte Aus- und Weiterbildungen sowie die verständliche und eindrückliche Weitergabe von Informationen an unsere Gäste“ für den richtigen Weg.

Auch die Forderung von ÖVP-Landesrätin Mair im ORF „Wenn Tourengeher oder Variantenfahrer bei Stufe 4 im Gelände einen Einsatz auslösen, sollen sich die Versicherungen ihr Geld zurückholen“, und weiter: „Grob fahrlässiges Verhalten muss in der Geldtasche richtig wehtun, dann merkt man es sich vielleicht“, ist fehl am Platz, da viele der betroffenen Freerider ihr fehlendes Wissen über die Gefahr am Wochenende ohnehin mit dem Tod oder schwersten Verletzungen bezahlt haben.

Komplexe Beurteilung der Gefahr und unzählige Gerichtsverfahren

Würde der ÖVP-Forderung nach einem Entfall der Versicherungsleistung bei grob fahrlässigem Handeln am Berg umgesetzt, hätte dies eine Prozesslawine zur Folge. Wie komplex ein Bergunfall hinsichtlich der Beurteilung von grober Fahrlässigkeit sein kann, zeigte auch das jüngste Glockner-Urteil, in dem der Beschuldigte trotz vieler Fehler mit einem sehr milden Urteil davonkam, gegen das jetzt aber berufen wird.

Eingriff in die Versicherungswirtschaft mit Folgen für alpine Vereine und Bergrettung

Die Forderung der ÖVP bedeutet aber auch einen Eingriff in den freien Versicherungsmarkt, auf dem privatwirtschaftliche Versicherungen mit statistischer Risikoberechnung Versicherungsprämien und Selbstbehalte festlegen und damit gutes Geld verdienen. Davon abgesehen sind viele Freizeitsportler über alpine Vereine, Kreditkarten und den ÖAMTC nur indirekt versichert. Die Vollkaskomentalität ist bei den alpinen Vereinen ein Thema, mit dem bisher verantwortungsvoll und ohne Eingriffe der Politik umgegangen wurde.

Die geforderte Einschränkung der Versicherungsleistung für den Versicherungsnehmer könnte dazu führen, dass viele die Notwendigkeit einer Bergeversicherung und indirekt die Mitgliedschaft bei einem der oben genannten Vereine hinterfragen. Das hätte am Ende wieder Folgen für die Bergrettung, wie Dr. Bernhard Schmid, stellvertretender Landesleiter der Bergrettung Oberösterreich, betont: Ein verringerter oder gänzlich wegfallender Versicherungsschutz würde die österreichische Bergrettung massiv schwächen. Dr. Bernhard Schmid erklärt: „Bei größeren Einsätzen und Suchaktionen entstehen häufig Kosten im fünfstelligen Euro-Bereich. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssten diese Kosten von den betroffenen Personen persönlich eingefordert werden. Da sich unter den Geretteten oftmals auch ausländische Gäste befinden, ist eine tatsächliche Einbringlichkeit nicht immer gewährleistet. Der bestehende Versicherungsschutz stellt sicher, dass Einsätze finanziell abgedeckt sind. Ein Wegfall dieser Leistungen hätte eine erhebliche Schwächung der Bergrettung zur Folge.“

Bergführer dagegen

Der OÖ-Berg- und Skiführerverband lehnt die Forderung nach einem Wegfall des Versicherungsschutzes bei Berg- und Skitouren entschieden ab, da sie aus Sicht des Verbandes weitreichende negative Folgen für die Sicherheit am Berg sowie für die Einsatzfähigkeit der Rettungsorganisationen hätte.

Lawinenstufe 4 = Skitourenverbot

Bereits vor drei Jahren preschte die Osttiroler Bergrettung mit einem ähnlich ungewöhnlichen Vorschlag medienwirksam an die Öffentlichkeit – ein Stopp für Skitouren bei Lawinenstufe 4. Auslöser dieser Forderung war ein Lawinenwochenende mit acht Toten Anfang Februar 2023. Die Bergführer sahen das differenzierter. Mehr dazu findet ihr hier: https://www.bergsteigen.com/news/neuigkeiten/lawinenstufe-4-skitourenverbot/



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